Modus-Schule

ALS EINE VON WENIGEN sCHULEN IN GANZ bAYERN: bERUFLICHE sCHULEN aLTÖTTING HABEN modus-sTATUS!

Im Frühjahr 2016 wurden die BSAOE zum dritten Mal nach 2005 und 2010 – wie alle anderen Schulen in Bayern auch – extern evaluiert: Eine vierköpfige Expertenkommission, darunter auch ein Vertreter der Wirtschaft, waren fünf Tage an den BSAOE zu Gast. 22  Unterrichtsbesuche, eine Dokumentation über mehrere hundert Seiten zur schulischen Arbeit der vergangenen fünf Jahre sowie dutzende von Interviews mündeten in den zweiteiligen Evaluationsbericht (Schulische Arbeit und Schulleitung), der insgesamt in den Augen der Verantwortlichen erneut sehr erfreulich ausfiel. Womit allerdings niemand an den BSAOE rechnen konnte: Die Expertenkommission sprach die Empfehlung an das Bayerische Kultusministerium aus, der Berufsschule, den Fachschulen und der Wirtschaftsschule den MODUS-Status zu verleihen.

Ein größeres Kompliment konnte man dem Kollegium der BSAOE und dem gesamten schulischen Umfeld, darunter Schülerinnen und Schüler, Eltern, Unternehmen und Politik, nicht machen – und das über alle vier Schulen hinweg. Die BSAOE waren 2016 erst die fünfte berufliche Schule in ganz Bayern, die den MODUS-Status die kommenden fünf Jahre führen darf, im Regierungsbezirk Oberbayern gar die erste überhaupt.

Erneut MODUS-Status

Die Externe Evaluation, die 2023 an den BSAOE stattfand, brachte erneut sehr gute Ergebnisse für die Berufsschule und die Fachschulen sowie hervorragende Ergebnisse für die Wirtschaftsschule. Und auch die Empfehlung für den MODUS-Status wurde für alle Schulen erneut ausgesprochen. Dieses erneute Kompliment freut uns sehr! 

sTICHWORT: modus-sTATUS

Der MODUS-Status berechtigt eine Schule Weiterentwicklungsmaßnahmen zu erproben, insbesondere in den Arbeitsfeldern Unterrichtsentwicklung, Personalentwicklung und Personalführung sowie inner- und außerschulische Partnerschaften. Den Schulen mit MODUS-Status ist es gestattet, von den Schulordnungen abzuweichen, soweit sichergestellt ist, dass die Lehrplanziele erreicht und den Schüler:innen keine Nachteile bei Abschlüssen oder beim Erwerb schulischer Berechtigungen entstehen. Das Staatsministerium kann einer Schule den MODUS-Status zuerkennen, wenn ihre Eignung im Rahmen der externen Evaluation festgestellt worden ist. Dazu muss die Schule mit einer Frist von drei Monaten nach Berichtseröffnung einen begründeten Antrag beim Staatsministerium stellen.

 

Siehe auch: www.las.bayern.de