Das Franziskushaus - ein Jugendgästehaus

Für Auszubildende mit langen Anfahrtswegen kann während der Schulzeiten bei Blockbeschulung eine attraktive Unterbringung in unmittelbarer Schulnähe kostenlos angeboten werden. Bei notwendiger auswärtiger Unterbringung während der Berufsausbildung werden auch die Fahrtkosten erstattet, sofern sie über der Familienbelastungsgrenze liegen.

 

Die Entscheidung über eine auswärtige Unterbringung trifft der Landkreis Altötting nach Maßgabe festgelegter Kritierien. – Schülerinnen und Schüler geben bei der Anmeldung an der Berufsschule einen entsprechenden Wunsch an bzw. werden von uns im Bedarfsfall an das Landratsamt Altötting gemeldet. Von dort aus erfolgt eine frühzeitige Information an unsere Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte.

 

Beachten Sie Post vom Landratsamt Altötting deshalb ganz besonders und beantworten Sie diese zügig – vielen Dank!

 

Weitere Informationen zum Franziskushaus finden Sie hier.

 

Hinweise zur auswärtigen Unterbringung