INFORMATIONEN für Schüler, Betriebe und Erziehungsberechtigte

7. Nachteilsausgleich/Notenschutz

Bei allen Arten von Lese- oder Rechtschreibstörungen bzw. sonstigen Beeinträchtigungen kann gemäß §§ 31ff BaySchO Nachteilsausgleich oder Notenschutz beantragt werden.

Für Nachteilsausgleich und Notenschutz ist ein schriftlicher Antrag sowie die Vorlage einer schulpsychologischen Stellungnahme und ggf. eines fachärztlichen Gutachtens nötig. Bitte benutzen Sie dazu unser Formular, welches Sie hier finden.

Bei einem Schulwechsel prüft die aufnehmende Schule in eigener Verantwortung, welche Formen der individuellen Unterstützung, des Nachteilsausgleichs oder Notenschutzes zu gewähren sind.

Während Nachteilsausgleich nicht im Zeugnis erwähnt wird, ist bei einem auch nur für Teile des Zeugniszeitraumes gewährten Notenschutzes die nicht erbrachte oder nicht bewertete fachliche Leistung im Zeugnis zu benennen.

Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Kolleginnen und Kollegen unseres Beratungsteams. Die Kontaktdaten finden Sie im Punkt 11 - Schulberatung.

8c. MS-Teams (Lernplattform): Zugang und Anleitung - Infos erfolgen über die Klassenleitung!

8d. Online-Unterricht bei witterungsbedingtem Schulausfall

Bei witterungsbedingtem Schulausfall findet der Unterricht grundsätzlich online via MS Teams statt!

10. Mittlerer Schulabschluss über die Berufsschule

Achtung! In Fällen besonderer Härte kann eine andere moderne Fremdsprache als Englisch genehmigt werden (BayEUG, Art. 11, Abs. 2, Satz 3). Über die Zuerkennung einer solchen Härtefallregelung entscheidet die Regierung. Bitte setzen Sie sich im Bedarfsfall mit unserer Fachbetreuung Englisch oder mit unserem Beratungsteam in Verbindung!

14. Materialpauschale

Das Landratsamt Altötting, als Sachaufwandsträger der Schule, erhebt als Ausgleich für die immensen laufenden Kosten für unsere Schule zweckgebunden von den Schülern eine Materialpauschale. Dieses beträgt einmal pro Schuljahr:

Klassen 10, 11 und 12: 15,00 €
Klasse 13:    5,00 €
Berufsvorbereitung:  10,00 €
Wirtschaftsschule:20,00 €
Technikerschulen:50,00 €

15. Schülerausweis

Alle Schülerinnen und Schüler erhalten einen "Schülerausweis". Die Gültigkeit dieses Ausweises beträgt ein Schuljahr. Für die Erstellung fallen keine Kosten an. Schülerinnen und Schüler, die vor Beendigung des Schuljahres die Schule verlassen, geben den Ausweis unaufgefordert an die Klassenleitung zurück. Alle Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, den Schülerausweis nicht rechtswidrig zu verwenden.

16. Erklärung zum Gesundheitszustand bzw. zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen und den notwendigen Maßnahmen im Notfall

Sollten Sie unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden, die möglicherweise während des Unterrichts oder bei Schulveranstaltungen (Klassenfahrten, Unterrichtsgängen, Sportveranstaltungen ...) auftreten  könnten und Notfallmaßnahmen erforderlich machen, so können Sie für Ersthelfer Hinweise zu diesen notwendigen Maßnahmen hinterlegen:

Bitte füllen Sie dafür einmal unser Formular "Erklärung zum Gesundheitszustand" aus, welches Sie Ihrer Klassenleitung für entsprechende Vermerke übergeben. Parallel dazu notieren Sie Ihre Beeinträchtigung sowie die erforderlichen Maßnahmen auf dem Formular "Hinweise für Ersthelfer im Notfall". Dieses Formular bewahren Sie anschließend - am Besten in mehrfacher Ausfertigung - in einem verschlossenen roten Umschlag (--> erhältlich in unserem Sekretariat) an einem Ort auf, den Sie uns auf dem ersten Formular mitteilen (am Besten in Ihrer Schultasche). Im Notfall kann so auf diese Hinweise zurückgegriffen und die entsprechenden Maßnahmen rasch eingeleitet werden.

Ihre Angaben unterliegen damit dem aktuellen Datenschutz und seinen strengen Vorschriften (BDSG und DSGVO).

Die entsprechenden Formulare finden Sie auf unserer Homepage unter "Service/Formulare".

Wir wünschen Ihnen, dass dieser Notfall nicht eintritt, wollen jedoch auf alle Eventualtäten vorbereitet sein, um Ihnen bei Bedarf auch sinnvoll zur Seite zu stehen.

17a. Infektionsschutzgesetz

Belehrung für Schüler, Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gemäß § 34 Abs 5 Satz 2 IfSG.

Diese Belehrung ist in anderen Sprachen über folgenden Link (Robert-Koch-Institut) abrufbar. Auch die Belehrung für die Beschäftigten in Schulen (gem. § 35 LfSG) ist dort hinterlegt: Bitte klicken! 

Eine Information des Gesundheitsamtes Altötting zum Thema Kopfläuse kann hier abgerufen werden.

Weitere Informationen zu einzelnen Erregern und Infektionen finden Sie über diesen Link.

17b. Masernschutzgesetz

Information zum Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes zum 1. März 2020 

Formular "Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)" - Genaueres dazu finden Sie bei unseren Informationen zur Online-Anmeldung!

Die Beruflichen Schulen Altötting gelten als Gemeinschaftseinrichtung im Sinne des § 33 Infektionsschutzgesetztes (IfSG), u.a. da sie räumlich nicht abgrenzbar mit anderen Schularten (Wirtschaftsschule und FOSBOS) verbunden sind.

18. Raucherfreie Zone und Handyverbot

Gemäß Art. 56 (5) BayEUG sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlungen kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.

Gemäß Art. 3 (1) Gesundheitsschutzgesetz (GSG) sowie § 23 Bayerische Schulordnung (BaySchO) ist das Rauchen in der Schule und auf dem Schulgelände untersagt.

19. Verwendung von Personenabbildungen und personenbezogenen Daten

Zu Beginn der Schulzeit an den Beruflichen Schulen Altötting werden die Schülerinnen und Schüler durch die Klassenleitung über die Verwendung von Personenabbildungen und personenbezogenen Daten informiert. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Formblatt (siehe unten). Die Schülerinnen und Schüler haben dieser Veröffentlichung mittels eines Formblattes einzuwilligen oder zu widersprechen. Die Einwilligung ist freiwillig; aus der Verweigerung der Einwilligung oder ihrem Widerruf entstehen keine Nachteile. Eine einmal ausgesprochene Einwilligung kann gegenüber der Schule jederzeit schriftlich widerrufen werden.

Einwilligung in die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten (einschließlich Fotos) - Formular für Schüler/minderjährig

Einwilligung in die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten (einschließlich Fotos) - Formular für Schüler/volljährig

Einwilligung in die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten - Formular für Schüler/minderjährig in ukrainischer Sprache

Einwilligung in die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten - Formular für Schüler/volljährig in ukrainischer Sprache

Einwilligung in die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten (einschließlich Fotos) - Formular für Lehrkräfte

Die Einwilligung bzw. Nicht-Einwilligung kann für Schüler auf dem Formular zur Kenntnisnahme der Starterinfos und für Lehrkräfte auf dem "Laufzettel Eintritt" gegeben werden.

Bitte beachten Sie auch die nachfolgenden Datenschutzhinweise unter Punkt 20 - vielen Dank!